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085: MwSt.-Quartalsmeldung: Kontrollen von Seiten der Agentur der Einnahmen

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 30 Oct 2018

MwSt.-Quartalsmeldung: Kontrollen von Seiten der Agentur der Einnahmen

Wie bekannt, ist ab dem Jahr 2017 für MwSt.-Subjekte die Pflicht eingeführt worden, die Daten der monatlichen bzw. vierteljährlichen (trimestralen) MwSt.-Abrechnungen der Agentur der Einnahmen zu übermitteln.


Betrifft:

An alle Kunden mit einer MwSt.-Nummer


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