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022: Kinderhorte: elektronische Meldung - 28.02.2018

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 19 Feb 2018

Kinderhorte: elektronische Meldung - 28.02.2018

Bekanntlich können die Ausgaben für den Besuch von Kinderhorten bis maximal 632,00 Euro pro Kind von der Einkommenssteuer im Ausmaß von 19% abgezogen werden. Damit die Agentur der Einnahmen bestimmten Steuerpflichtigen die vorab ausgefüllte Steuererklärung elektronisch zur Verfügung stellen kann, müssen nun auch diese Ausgaben übermittelt werden.


Betrifft:

An alle betroffenen Kunden


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