079: Verrechnung im Jahr 2017 von Guthaben gegenüber der öffentlichen Verwaltung
Verrechnung im Jahr 2017 von Guthaben gegenüber der öffentlichen Verwaltung mit Steuerzahlkarten, welche innerhalb 31.12.2016 den Einzugsdiensten anvertraut worden sind
Mit der sogenannten Verordnung zum Nachtragshaushalt 20171ist die Möglichkeit der Verrechnung von Forderungen gegenüber öffentlichen Körperschaften mit festgeschriebenen Beträgen, die mit Steuerzahlkarten zugestellt werden, auf das Jahr 2017 ausgedehnt worden. Das hierzu notwendige Durchführungsdekret wurde erst kürzlich durch das Ministerium der Wirtschaft und Finanzen erlassen und ermöglicht die Verrechnung im Jahr 2017 der bis zum 31. Dezember 2016 den Einzugsdiensten anvertrauten Lastenlisten.
Betrifft:
An alle Öffentlichen Körperschaften und an alle interessierten Kunden
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