027: Meldung der Einkäufe und Verkäufe in/aus Steuerparadiesen 2015
Meldung der Einkäufe und Verkäufe in/aus Steuerparadiesen 2015 - Abgabetermin: 11. bzw. 20.04.2016
Durch die Vereinfachungsverordnung wurde festgelegt, dass die Steuerparadiesmeldung gemäß Art. 1 des DL 40/2010 nun jährlich zu erstellen ist (nicht wie in der Vergangenheit monatlich oder trimestral je nach Betrag der zu meldenden Operationen) bzw. dass die Schwelle, ab wann die Meldung verpflichtend wird, von 500,00 Euro pro Operation auf 10.000,00 Euro fur die Gesamtheit der jahrlichen Operationen abgeandert wird: es zahlt somit die Summe aller Lieferungen und Leistungen eines Jahres (als Kunde und als Lieferant).
Betrifft:
An alle Unternehmen, Freiberufler und Korperschaften mit MwSt.-Nummer
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