002: Verantwortung bei Verwaltungsstrafen für Steuervergehen
Verantwortung bei Verwaltungsstrafen für Steuervergehen
Aufgrund gesetzlicher Änderungen bei Strafen für Steuervergehen legen wir für Gesellschaften, Vereine, Körperschaften ohne Rechtspersönlichkeit einen Beschluss zur
entsprechenden Übernahme der Schulden von Verwaltungsstrafen für Steuervergehen bei.
Betrifft:
An alle interessierten Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024