075: Regelmäßige Überprüfung der Mitteilungen in Ihrer zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC)
Regelmäßige Überprüfung der Mitteilungen in Ihrer zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC)
Wie bereits mehrfach mitgeteilt müssen alle im Firmenregister eingetragenen Unternehmen über eine zertifizierte E-Mail-Adresse2 verfügen und diese bereits im Rahmen des Antrags um Eintragung des Betriebes ins Handelsregister verpflichtend angeben. Weiters müssen auch alle in einer Berufskammer eingetragenen Freiberufler eine zertifizierte E-Mail-Adresse eröffnen.
Betrifft:
An alle Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024