Sprache auswählen

023: Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen - Termin: 2.März 2015

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 16 Mar 2016

Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen – Termin: 2.März 2015
Bekanntlich  sind Arbeitgeber und Auftraggeber grundsätzlich innerhalb 28. Februar verpflichtet eine Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen auszuhändigen. Mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung wurde zusätzlich eingeführt, dass diese Bescheinigung innerhalb 7. März des Folgejahres elektronisch an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden muss.


Betrifft:
An alle betreuten Kunden

CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy

 

  • Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
    By Nadin Obexer 02.09.2024 15:25:54
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
    By Nadin Obexer 29.08.2024 15:05:12
  • Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
    By Nadin Obexer 28.08.2024 08:32:35
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
    By Johanna Stuefer 22.08.2024 09:22:23
  • Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024
    By Nadin Obexer 06.08.2024 09:02:42