023: Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen - Termin: 2.März 2015
Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen – Termin: 2.März 2015
Bekanntlich sind Arbeitgeber und Auftraggeber grundsätzlich innerhalb 28. Februar verpflichtet eine Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen auszuhändigen. Mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung wurde zusätzlich eingeführt, dass diese Bescheinigung innerhalb 7. März des Folgejahres elektronisch an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden muss.
Betrifft:
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