017: MwSt.: Split Payment - Durchführungsverordnung und Klarstellungen der Agentur der Einnahmen
MwSt.: „Split Payment“ - Durchführungsverordnung und Klarstellungen der Agentur der Einnahmen
Wie bereits in unseren Rundschreiben1 mitgeteilt, wurde mit dem Finanzgesetz 2015 ein innovatives Verfahren zur Abführung der MwSt. auf Umsätze aus Lieferungen und Leistungen gegenüber öffentlichen Körperschaften, das sogenannte “Split Payment”, eingeführt. Von
dieser Regelung ausgeschlossen sind die Umsätze, für welche die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) gilt.
Betrifft:
An alle öffentlichen Körperschaften und an alle Kunden, welche Rechnungen an öffentliche Körperschaften ausstellen
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