045: Aufsichtsbehörde für Strom und Gas: Laufende Verpflichtungen
Aufsichtsbehörde für Strom und Gas: Laufende Verpflichtungen
Sowohl jene Subjekte, die im Stromsektor tätig sind als auch jene Subjekte, die im integrierten <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Wasserversorgungsdienst tätig sind und bei der Aufsichtsbehörde für Strom, Gas und dem integrierten <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">Wasserversorgungsdienst registriert sind, müssen der Aufsichtsbehörde innerhalb <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">15.06.2014 die zertifizierte elektronische Postadresse mitteilen (PEC). Die Aufsichtsbehörde <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">möchte dem Informationsfluss größere Sicherheit gewähren und durch den Einsatz der zertifizierten <span style="line-height: normal; font-family: "times new roman"; font-size: medium;">elektronischen Postadresse die Übermittlung der Mitteilungen effizienter gestalten.
Betrifft:
An alle im Stromsektor und im integrierten Wasserversorgungsdienst tätigen Kunden
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Veröffentlichung Rundschreiben: Einkommenssteuer: Reduzierung 2. Akontozahlung - Termin: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Telematische Übermittlung der Daten dem „System der Gesundheitskarte“(STS) – Termin 30.9.2024 für das 1. Semester 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: MwSt-Quartalsmeldung - Versand 2. Trimester 2024 - Frist: 30.09.2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Der Zweijährige-Vorab-Vergleich (oder Konkordat) - Option innerhalb 31.Oktober 2024
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Veröffentlichung Rundschreiben: Steuergutschrift für Erdgas und elektrischen Strom Jahre 2022 und 2023: Daten für Steuerklärung 2024