036: Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2013 - Termin 18.04.2014
Jahreserklärung Wertschöpfungssteuer IRAP für das Jahr 2013 – Termin 18.04.2014
Bekanntlich ist von allen nicht gewerblichen Körperschaften, welche im vorhergegangenen Jahr Vergütungen ausbezahlt haben, deren Empfänger nicht selbst der Wertschöpfungssteuer IRAP unterworfen sind, wie z.B. Löhne, Gehälter, Vergütungen an Verwalter, Vergütungen für gelegentlich freiberufliche Tätigkeiten, Vergütungen an freie Mitarbeit (dauernde und
koordinierte Mitarbeit1), die Jahreserklärung der Wertschöpfungssteuer IRAP abzufassen.
Betrifft:
An alle betreuten nicht gewerblichen Körperschaften
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