069: Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2026-Änderung der Liste bis 10.9.2026 - Termin für Einzahlung: 30.09.2026
Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen II Quartal 2026-Änderung der Liste bis 10.9.2026 - Termin für Einzahlung: 30.09.2026
Für die Zahlung der Stempelsteuer auf elektronischen Rechnungen bietet die Steuerbehörde zwei Methoden an: Abbuchung vom Bankkonto oder vorausgefülltes Formular F24. Für jedes
Quartal wird auf der Website der Agentur die nicht abänderbare Liste A und die abänderbare Liste B mit den stempelsteuerpflichtigen Rechnungen veröffentlicht. Für Zahlungen von
weniger als 5.000,00 € gibt es Vereinfachungen. Es steht ein neuer Civis-Dienst zur Verfügung, um versäumte oder fehlerhafte Zahlungen nachzuholen oder zu korrigieren.
Betrifft:
An alle MwSt.-Subjekte
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