031: Verwendung von Bargeld durch ausländische Touristen: Meldung für das Jahr 2023 innerhalb 11.04.2024
Verwendung von Bargeld durch ausländische Touristen: Meldung für das Jahr 2023 innerhalb 11.04.2024
Bekanntlich beträgt die gesetzliche generelle Bargeldschwelle derzeit bzw. ab dem 1.1.2023 Euro 4.999,99. Für den Spothandel mit Devisen durch zugelassene Subjekte (sog.
"Geldwechsler") liegt die Grenze für den Bargeldtransfer bei Euro 2.999,99. Die Grenze für Geldüberweisungsdienste (sog. "Money Transfer") liegt bei 999,99 Euro.
Betrifft:
An alle Einzelhändler, Restaurants, Hotels, Reisebüros
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