Sprache auswählen

055: Jährlicher Handelskammerbeitrag 2025

Veröffentlicht von: Sandra Vieider (Sandra Vieider)
Veröffentlicht am: 05 Jun 2025

Jährlicher Handelskammerbeitrag 2025
Alle im Handelsregister oder im Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten eingetragenen Betriebe müssen jährlich und so auch 2025 den Handelskammerbeitrag elektronisch über F24 abführen. Das Berechnungskriterium für den Beitrag ist im Wesentlichen unverändert gegenüber den Vorjahren. In der Regel wird die Gebühr aufgrund des Umsatzes 2024 berechnet. Für einige Subjekte/Fälle sind Fixbeträge vorgesehen. Kunden, für die unsere Kanzlei die Steuererklärung erstellt, berechnen wir die Gebühr und zahlen den F24 ein, wenn wir hierfür die Vollmacht erhalten hatten. Diejenigen, die uns keine Vollmacht erteilt haben oder ihre Steuererklärung selbst erstellen müssen die Gebühr selber berechnen/einzahlen.


Betrifft:
An alle Kunden, die in der Handelskammer eingetragen sind

Die Rechte an diesem Werk liegen bei WINKLER & SANDRINI. Der Inhalt steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen CC-by-sa 2.5 Italy und kann unter diesen Bedingungen (by = Namensnennung; sa = Weitergabe unter gleichen Bedingungen) bearbeitet, vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.

CreativeCommons Lizenz BY-SA 2.5 Italy