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098: MwSt.-Vorauszahlung - Fälligkeit: 27.12.2017 - Alte Regeln für Subjekte die

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 18 Dec 2017

MwSt.-Vorauszahlung - Fälligkeit: 27.12.2017 - Alte Regeln für Subjekte die schon seit 2015 dem Split-Payment-Verfahren unterworfen waren

Wie wir in unserem Rundschreiben Nr. 94 vom 7.12.2017 festgehalten hatten, herrschten bisher Zweifel ob die zuzügliche MwSt.-Vorauszahlung aus dem Split-payment-Verfahren, welche wir im besagtem Rundschreiben erläutert hatten, alle öffentliche Verwaltungen und beherrschte bzw. beteiligten Gesellschaften betrifft, die dem Split-Payment-Verfahren unterworfen sind, oder nicht.


Betrifft:

 

An alle öffentlichen Körperschaften und Gesellschaften mit Split-Payment-verfahren


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