094: MwSt.-Vorauszahlung - Fälligkeit: 27.12.2017
MwSt.-Vorauszahlung - Fälligkeit: 27.12.2017 1 Subjektive Voraussetzungen und Berechnung der MwSt.Vorauszahlung
Für öffentliche Verwaltungen und Gesellschaften die als MwSt.-Subjekte dem Split-Payment-Verfahren unterworfen sind und Einkäufe tätigen, die dem genannten Verfahren unterliegen, ist eine besondere Regelung für die MwSt.-Vorauszahlung im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit vorgesehen.
Betrifft:
An alle öffentlichen Körperschaften und Gesellschaften mit Split-Payment-Verfahren