081: MwSt: Elektronische Meldung der Absichsterklärungen
MwSt: Elektronische Meldung der Absichsterklärungen
Wie bereits mitgeteilt hatte die sogenannte „Vereinfachungsverordnung“, welche mit 13. Dezember 2014 in Kraft getreten ist, Neuerungen in Bezug auf die Prozedur des Versandes an die Agentur der Einnahmen der elektronischen Meldung der Absichtserklärungen eingeführt, und der damit zusammenhängenden Verpflichtungen der „gewohnheitsmäßigen Exporteure“ und deren Lieferanten bzw. Dienstleister, welche Rechnungen ohne MwSt. aufgrund der erhaltenen Absichtserklärungen ausstellen. Es geht also um die Umsatzsteuerbefreiung bzw. um den Erwerb unter Steueraussetzung für die Unternehmen und Freiberufler, bei denen mehr als 10 Prozent der Ausgangsumsätze Exporte oder innergemeinschaftliche Lieferungen und bestimmte Dienstleistungen betreffen (sogenannte „ gewohnheitsmäßige Exporteure“).
Betrifft:
An MwSt.Pflichtige mit Absichtserklärungen
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