096: Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen
Verluste bei Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen
Bekanntlich sind die lokalen Steuerämter und die Finanzpolizei aufgefordert, mittels eines spezifischen Kontrollplans jene Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen) zu kontrollieren, welche in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren steuerliche Verluste ausweisen, welche nicht von Verwalter- und/oder Gesellschafterentschädigungen stammen und diese Verluste nicht mittels Kapitaleinzahlungen abdecken.
Betrifft:
An alle Unternehmen
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Inps Beiträge und Beteiligungen – Termin 20.05.2024
-
Veröffentlichung der Publikation "Erbschafts- und Schenkungssteuer"
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Rückforderung der in anderen EU-Staaten entrichteten MwSt. - Termin: 30.09.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Freiwillige Aufwertung von Beteiligungen - Termin 1.07.2024
-
Veröffentlichung Rundschreiben: Meldungen an die Finanzbehörde - Termin: 30.04.2024