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023: Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen - Termin: 2.März 2015

Veröffentlicht von: admin (admin)
Veröffentlicht am: 16 Mar 2016

Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen – Termin: 2.März 2015
Bekanntlich  sind Arbeitgeber und Auftraggeber grundsätzlich innerhalb 28. Februar verpflichtet eine Bescheinigung über die im Vorjahr ausbezahlten Vergütungen auszuhändigen. Mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung wurde zusätzlich eingeführt, dass diese Bescheinigung innerhalb 7. März des Folgejahres elektronisch an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden muss.


Betrifft:
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